Shootinganfrage - Minderjährig

Bildaufnahmen von minderjährigen (ab 16 Jahren) können auch ohne Einwilligung der gesetzlichen Vertretung gemacht werden.

Nachdem die Aufnahmen meistens auch von mir veröffentlicht werden, ist hier allerdings das (schriftliche) Einverständnis beider Erziehungsberechtigten notwendig.



















 

TfP - Photograph und Model erhalten gleiche Rechte an den Bildern

 

Pay-Model - Model erhält für ihre Dienstleistung eine monetäre Vergütung, dafür keine Bilder. Photograph erhält Bild-/Veröffentlichungsrechte

 

Pay-Photograph - Photograph erhält für seine Dienstleistung eine monetäre Vergütung, dafür keine Veröffentlichungsrechte

ggf. individuell verhandelbar











Es können auch nur einzelne Bereiche von der Veröffentlichung ausgeschlossen werden.










Bei längeren Shootings natürlich mit Pausen.





Die Aufnahmen dürfen an Dritte weiterverkauft werden





Bei Shooting mit Minderjährigen bitte schriftliche Erlaubnis der Eltern (beide Elternteile) mitbringen - mit Unterschriften.

Beispieltext:

Ich erlaube dem Photographen _____________ (Name des Photographen) Bild-/Videoaufnahmen von meiner Tochter ________________ (Name), geb.: _________ zu erstellen.

Mit einer Veröffentlichung der Aufnahmen besteht [   ] Einverständnis / [   ] kein Einverständnis.

Mit einem Weiterverkauf der Aufnahmen besteht [   ] Einverständnis / [   ] kein Einverständnis.

Name + Unterschrift Vater: _____________________
Name + Unterschrift Mutter: ____________________

Begleitperson:
Name + Unterschrift: __________________________

 

Auf Wunsch kann ich auch gerne ein Vertrag zukommen lassen.

 

Es kann auch eine Kopie der Shootinganfrage an die eigene Mail-Adresse versendet, ausgedruckt und zum Shooting mit den entsprechenden Unterschriften mitgebracht werden.