Shootinganfrage - Minderjährig
Bildaufnahmen von minderjährigen (ab 16 Jahren) können auch ohne Einwilligung der gesetzlichen Vertretung gemacht werden.
Nachdem die Aufnahmen meistens auch von mir veröffentlicht werden, ist hier allerdings das (schriftliche) Einverständnis beider Erziehungsberechtigten notwendig.